Erstattung

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Das Hufelandverzeichnis der besonderen Therapierichtungen ist ein Verzeichnis, das von der „Hufelandgesellschaft – Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde“ herausgegeben wird. Es dient als medizinisch-wissenschaftliche Grundlage für die Anerkennung und Abrechnung von Leistungen aus dem Bereich der Komplementärmedizin im Rahmen von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen.

Auszug aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen:

Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie

Die REGENA-Therapie ist eine Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie. Die verwendeten homöopathischen Komplexmittel (REGENAPLEXE) zeichnen sich durch eine besondere Komposition ihrer Wirkstoffe aus. Zusätzlich zu den Wirkungen der homöopathischen Einzelmittel wurden bei der Zusammensetzung der Präparate die Wirkprinzipien der biologischen Therapie (Öffnen, Ausleiten, Regenerieren) berücksichtigt. Als zelluläre Regenerationstherapie wirkt die REGENA-Therapie lösend, ausleitend und regenerierend über das Zell- und Drüsensystem. REGENAPLEXE werden nach eingehender Anamnese gezielt und individuell zusammengestellt. Der Körper wird durch Blut- und Lymphentgiftung sowie durch Leber- und Darmentgiftung in seinen Ausscheidungsfunktionen unterstützt. Die Zellen werden in einem fliessenden Übergang von Giften befreit und der zelluläre Stoffaustausch belebt. Ziel ist ein Gleichgewicht des Gesamtstoffwechsels sowie die Erhaltung und Regeneration der funktionstüchtigen Gewebe und Zellen.

Bedeutung in der Praxis

Wenn eine Therapieform im Hufelandverzeichnis gelistet ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung die Kosten für diese Behandlung ganz oder teilweise erstattet – sofern der Versicherungsvertrag dies zulässt.

Die folgende Liste führt Krankenkassen auf, welche OTC-Präparate – darunter auch homöopathische Arzneimittel – als Satzungsleistungen vergüten.

PDF – Liste Krankenkassen

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